Rammschutz und Fußgängerbarrieren – Wo, warum und wie?

Die Sicherheit des innerbetrieblichen Verkehrs sollte jeder Firma ein wichtiges Anliegen sein. Warum? Weil Wege- und Transportunfälle in den Unfallstatistiken noch immer ganz oben stehen. Nicht selten kollidieren Gabelstapler und andere Fahrzeuge mit Regalen, Wänden und Betriebseinrichtungen und verursachen dadurch teure Schäden. Noch schlimmer sind Unfälle mit Fußgängern. Allein in Deutschland ereigneten sich im Jahr 2020 13.689 Unfälle mit Flurförderzeugen. In 6.368 Fällen wurden Personen von Flurförderzeugen angefahren, eingequetscht oder sogar überfahren. Sieben dieser Unfälle endeten tödlich, 216 waren ernst genug, um gesunde Arbeitnehmer berufsunfähig zu machen. 

 

Was ist zu tun, um die Sicherheit zu verbessern? 

Viele dieser Unfälle hätten wahrscheinlich verhindert werden können, wenn die Sicherheit von Fußgängern in der Nähe von Verkehrswegen durch technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt worden wäre. Als Standardlösung werden immer wieder Rammschutzeinrichtungen und Fußgängerbarrieren gefordert. Ein Rammschutz verhindert, dass ein Fahrzeug mit Betriebseinrichtungen kollidiert. Fußgängerbarrieren trennen Fußwege und Arbeitsplätze eindeutig von Fahrwegen für Gabelstapler und andere innerbetriebliche Fahrzeuge. 

Fußgängerbarrieren sollten vor allem dort installiert werden, wo Personen und Flurförderzeuge die gleichen Wege verwenden und eine Bodenmarkierung der Fußwege nicht ausreicht, weil zu wenig Platz zur Verfügung steht (z. B. wo weniger als 1 m Abstand zwischen dem Fußweg und dem Fahrweg vorhanden ist). Stellen mit hohem Verkehrsaufkommen und Kreuzungen sind besonders gefährlich. Oft wird die Situation durch schlechte Sicht noch verschlimmert. Regale, große Maschinen und andere Ausrüstungen erschweren es Fußgängern, herannahende Fahrzeuge rechtzeitig zu sehen. Außerdem entsprechen markierte Fußgängerwege nicht immer dem von den Nutzern bevorzugten Laufwegen und sie suchen sich ihre eigene „Ideallinie“. Zusammen mit der allgegenwärtigen Gedankenlosigkeit von Menschen entstehen so Szenarien, in denen die Wahrscheinlichkeit schwerer Unfälle steigt. 

Was ist zu tun, um die Sicherheit zu verbessern? Der einfachste Weg scheint oft eine Kombination aus Bodenmarkierungen und Warnschildern und der Unterweisung der Mitarbeiter zu sein. Doch europäische, nationale und lokale gesetzliche Vorschriften verlangen durchaus mehr zu tun. 

 

Was der Gesetzgeber sagt 

Gesetzliche Regelungen wie die europäische Arbeitsschutzrichtlinie verlangen, dass technische Maßnahmen – wo sie möglich sind – gegenüber der Instruktion Vorrang haben sollen (siehe EG-Richtlinie 89/391/EWG ). Daher sollten in Bereichen mit erhöhtem Risiko Fußgängerbarrieren in Form von farblich hervorgehobenen Geländern installiert werden. An Kreuzungen sind zusätzlich selbstschließende Durchgangssperren zu den Fahrwegen erforderlich und die Übergänge sollten mit Zebrastreifen deutlich gekennzeichnet sein. 

Trennung eines Verkehrswegs von einem Fußgängerweg – Legende: 1 Fußgängerbarriere, 2 selbstschließende Durchgangssperre

Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitssicherheitsregeln empfehlen zusätzlich die farbige Hervorhebung der Fußgängerwege und, wo möglich, erhöhte Randsteine. Die deutsche technische Regel für Arbeitsstätten ASR 1.8 über innerbetriebliche Verkehrswege schreibt vor, dass Fußgänger durch geeignete Schutzmaßnahmen vor Kollisionen mit Fahrzeugen geschützt werden müssen. In Abschnitt 4.3 empfiehlt sie dazu den Einsatz von Geländern. 

Fußgängerbarrieren sind besonders vor Türen erforderlich, die zu einem innerbetrieblichen Verkehrsweg führen. So kann eine Person, die eine Tür öffnet, nicht einfach versehentlich in den Fahrweg eines Fahrzeugs treten. Fußgängerbarrieren sollten auch seitlich von Durchfahrtöffnungen und in der Nähe von automatischen Türen und Toren für Fahrzeugverkehr angebracht werden. Wo immer möglich, sollte für den Durchgang von Personen eine getrennte Tür neben Durchfahrtöffnungen und Toren vorgesehen werden. Ein Fußgängerüberweg sollte außerdem nicht im direkten Laufweg zu einer Tür geplant werden. Durch einen seitlichen Versatz zwischen Tür und Überweg werden Fußgänger abgebremst und sanft daran erinnert erst nach rechts und links zu schauen, bevor sie einen Fußgängerüberweg benutzen. 

Fußgängerbarriere, die Personen daran hindert direkt vor ein Durchfahrtstor zu laufen – Legende: 1 Automatisches Durchfahrtstor, 2 Tür neben dem Tor, 3 Fußgängerbarriere, 4 selbstschließende Durchgangssperre

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Personen vor Kollisionen mit Fahrzeugen zu bewahren. Doch es kann auch erforderlich sein, Betriebseinrichtungen und Arbeitsplätze zu schützen. Wenn ein Flurförderzeug gegen ein Lagerregal stößt, können Gegenstände herabfallen oder das Regal schlimmstenfalls so stark beschädigt werden, dass es einstürzt. Daher sollten auch Regale an den Gangenden und Ein-/Ausfahrpunkten mit Rammschutzeinrichtungen versehen werden. Dies wird auch in der Norm für Industrie-Lagerregale, EN 15512, gefordert. Abschnitt 6.3.4.4.1 sagt: „Stöße gegen die Stützen, die von Staplern oder sonstigen beweglichen Geräten verursacht werden, müssen durch entsprechende Benutzerausbildung und Sicherheitsmaßnahmen vermieden werden.“ 

Kombination aus Rammschutz und Fußgängerbarriere, die Arbeitsplätze von einem Verkehrsweg trennt – Legende: 1 Fußgängerbarriere/Rammschutz, 2 selbstschließende Durchgangssperre
Rammschutz, der Lagerregale vor Beschädigung durch Fahrzeuge schützt [1]

Empfindliche und teure Betriebseinrichtungen in der Nähe von Verkehrswegen sollten ebenfalls vor dem Aufprall von Fahrzeugen geschützt werden. Manchmal müssen Flurförderzeuge abschüssige Bereiche und Rampen befahren. Wenn ein solcher Bereich oder eine Rampe direkt an einen Fußgänger- oder Verkehrsweg angrenzt, zwingt ein Rammschutz den Fahrer langsamer zu werden. Der Rammschutz kann ein defektes Fahrzeug daran hindern, abzurollen und mit Personen, anderen Fahrzeugen, Ausrüstung oder Wänden zu kollidieren. 

 

Rammschutz umgibt eine teure Produktionsanlage [1]


Axelents Lösung – X-Protect 

Das neu entwickelte Rammschutz- und Fußgängerbarrieresystem von Axelent X-Protect verfügt über einen sehr stabilen, visuell hervorstechenden Pfosten. Von ihm aus können Rammschutzplatten und Geländerstangen in vier Richtungen führen. Eine selbstschließende Durchgangssperre mit einstellbarer Breite kann an Kreuzungen installiert werden. Die Installation ist simpel und die Stabilität wurde gegen sehr strenge Anforderungen geprüft. 

Verbessern Sie jetzt die Arbeitsplatzsicherheit, indem Sie die Verkehrssituation in Ihren Einrichtungen beurteilen. Bewerten Sie die entdeckten Risiken und ergreifen Sie dann geeignete Maßnahmen. Axelent unterstützt sie gern dabei, die Zahl von Wege- und Transportunfällen zu verringern.

 

Vorschriften und Normen, die Sie kennen sollten 

EU-Richtlinie 89/654/EG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (ursprünglich 1989 veröffentlicht und zuletzt 2019 durch die EU-Verordnung EU/19/1243 aktualisiert).

Verlangt:

  • Glaswände gegen Kollisionen zu schützen oder sie aus bruchsicherem Material zu erstellen (ANHANG I, 9.3)

  • Neben Durchfahrtöffnungen und -toren separate Türen für Fußgänger vorzusehen, es sei denn der Durchgang wäre auch ohne diese Maßnahme sicher (Abschnitt 11.8)

  • Maßnahmen zur Sicherheit von Fußgängern und Arbeitnehmern zu treffen (Verkehrswege und Gefahrenzonen trennen (Abschnitt 12), z. B. durch ausreichende Breite und genug Abstand zu vorbeifahrenden Fahrzeugen (12.2); Freiraum vor Türen, Toren, Durchgängen für Fußgänger, Korridoren, Treppen (12.3), Kennzeichnung von Verkehrswegen (12.4)
EU-Richtlinie 89/391/EG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ursprünglich 1989 veröffentlicht und zuletzt 2008 durch die EU-Verordnung EC/1137/2008 aktualisiert)

Verlangt Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze, einschließlich der Verkehrswege, durchzuführen. Priorisiert Maßnahmen wie folgt:

  • Gefährdung/Risiko, wenn möglich, beseitigen

  • Technische Schutzmaßnahmen treffen (Schutzeinrichtungen)

  • Arbeit so organisieren, dass sie sicher ausgeführt werden kann

  • Arbeitnehmer unterweisen und persönliche Schutzausrüstung bereitstellen
EN 15512:2021 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Verstellbare Palettenregale – Grundlagen der statischen Bemessung

Enthält Gestaltungsgrundsätze, Prüfmethoden und zusätzliche Anforderungen für Palettenregale. Abschnitt 6.3.4.4.1 fordert Palettenregale vor Beschädigung durch Kollision von Fahrzeugen zu schützen.

 

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