Theoretisch ist es also ganz einfach diese Risiken zu mindern. In der Praxis bedeuten Potentialausgleich und Schutzerdung (die Kombination wird als „Schutz-Potentialausgleich“ bezeichnet) jedoch einen hohen Aufwand. Oft müssen Zaunpfosten und -felder angebohrt, mit Kontakthülsen versehen und dann über Erdungsleitungen mit einem Schutz-Potentialausgleichsleiter entlang des gesamten Zaunes verbunden werden (in unseren Abbildungen ist dieser orange dargestellt).
Kein Wunder also, dass viele den Aufwand scheuen. Das Argument ist oft, das Risiko sei gering und die Anforderungen in den Normen seien diesbezüglich nicht zu 100 Prozent eindeutig. Gerade letzterem kann man nicht ohne weiteres widersprechen.
Was Normen dazu sagen
EN ISO 14120:2015 sagt in Abschnitt 5.13: „Wenn trennende Schutzeinrichtungen aus elektrisch leitendem Werkstoff hergestellt sind und in elektrisch betriebenen Maschinen verwendet werden, müssen sie als ‚fremde leitfähige Teile der Maschine‘ nach IEC 602041:2005, Abschnitt 8 betrachtet werden.“ Das ist beinahe eindeutig, nur, dass die englische Fassung nicht „müssen“ sagt, sondern „might need“, also „sollten möglicherweise“.
IEC 60204-1:2018 enthält in Abschnitt 8.1 das Bild 4 und eine Tabelle dazu, die die Merkmale eines Schutz-Potentialausgleichssystems erläutert. Die Tabelle enthält eine Unterüberschrift „Anschlüsse zum Schutzleitersystem, die nicht als Schutzleiter verwendet werden dürfen.“ Unter dieser Überschrift sind unter anderem aufgeführt: „fremde leitfähige Teile, …, z. B.: metallene Rohre, Schutzzäune, Leitern, Handläufe.“
Damit deutet die Norm an, dass es erforderlich sein kann, Schutzzäune und Handläufe (Geländer) mit dem Schutzleitersystem zu verbinden. Das wäre der Fall, wenn man sie als „fremde leitfähige Teile“ betrachtet; denn diese müssen in die Schutzerdung mit einbezogen werden.
Auch in Abschnitt 17.2 d), in dem es hauptsächlich um die Dokumentation der elektrischen Anlage geht, werden Schutzzäune und Geländer zu „den fremden leitfähigen Teilen“ mit Verbindung zum Schutzpotentialausgleichsleiter der Maschine gezählt, die „gleichzeitig mit der Maschine berührt werden können (z. B. innerhalb 2,5 m)“. Doch auch an dieser Stelle findet sich keine eindeutige Forderung, den Schutzzaun mit dem Schutzpotentialausgleichsleiter zu verbinden. Hingegen sagt die Norm jedoch im Text zum Bild 4 eindeutig, dass solche leitenden Teile selbst nicht als Schutzleiter verwendet werden dürfen. Dies erscheint ein wenig ambivalent.
Im Rahmen der Risikobeurteilung entscheiden
Wie kann man entscheiden, ob Schutzzäune und Geländern nun in den Schutz-Potentialausgleich mit einbezogen werden sollen oder nicht? Man möchte einerseits Sicherheit gewährleisten und andererseits keine übertriebenen oder gar unnötigen Kosten verursachen.
Immer, wenn Normen keine eindeutigen Vorgaben enthalten, sind Risikoanalyse und -einschätzung gefragt. Folgende Fragen sollten dabei untersucht werden:
- Macht es die örtliche elektrische Anlage erforderlich, zusätzliche Schutzmaßnahmen zu treffen, weil kein ausreichendes Potentialausgleichssystem vorhanden ist?
- Besteht die Möglichkeit, dass am Boden verankerte Schutzzäune und Geländer nennenswerte Spannungen führen und es dadurch bei Berührung zu Potentialausgleichsströmen kommen könnte? (Abstand zwischen Schutzzaun/Geländer und anderen leitenden Teilen der Maschine ist <2,5 m, d. h. eine Person kann Schutzzaun und leitendes Teil gleichzeitig berühren.)
- Sollen in der Nähe von Schutzzäunen elektrische Geräte wie Lampen, Elektrowerkzeuge usw. verwendet werden (z. B. bei Einstell-, Rüst-, Reinigungs- oder Wartungsarbeiten)?
Die Entscheidung sollte stets eine Elektrofachkraft auf Basis der Situation vor Ort treffen; denn nicht jede Maschinenanlage ist gleich und die Eigenschaften von Gebäuden bezüglich des Potentialausgleichs können sehr unterschiedlich sein. Axelent sieht Vorteile darin, Schutzzäune und Absturzsicherungen in den Schutz-Potentialausgleich der jeweiligen Anlage mit einzubeziehen, doch die Entscheidung darüber sollte letztlich stets dem Anlagenbauer/-betreiber überlassen werden.
Wie auch immer Sie sich im Einzelfall entscheiden, Axelent hat nun eine passende Lösung für das Problem. Unser neues Potentialausgleichskit enthält Verbindungselemente, die direkt an die Bodenstützen und Zaunelemente angebracht werden können. Das aufwändige Anbohren von Metallteilen entfällt! Zum Potentialausgleichskit gehört auch ein Verbindungsstück, mit dem die mitgelieferten Erdungsleitungen an einen umlaufenden Schutz-Potentialausgleichsleiter angeschlossen werden können (letzterer ist nicht Bestandteil des Kits, weil seine Ausführung von den örtlichen Verhältnissen und der Anlagengröße abhängt). Den Schutz-Potentialausgleichsleiter verlegt man entlang des Zauns am besten in eine X-Tray Gitterkabelbahn. Das ist eine einfache und zugleich smarte Lösung mit gegenüber konventionellen Methoden deutlich reduziertem Installationsaufwand.