Was ist die „Konformitätsvermutungswirkung“ harmonisierter Normen?

Die EU hat eine ganze Reihe CE-Kennzeichnungsrichtlinien in Kraft gesetzt, die grundlegende Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz enthalten, z. B. die Maschinenrichtlinie. Diese Richtlinien gelten Kraft Gesetz, sind aber über weite Strecken sehr allgemein gehalten. Die europäischen Normungsinstitute CEN und CENELEC veröffentlichen daher in ihren Normen deutlich detailliertere technische Regeln.

Wie können Maschinenhersteller die Normen zum Nachweis der Sicherheit einsetzen? 

Wenn die Anwendung einer harmonisierten Norm dazu führt, dass eine übergeordnete EU-Richtlinie eingehalten wird, veröffentlicht die EU einen Verweis auf die Norm im Amtsblatt der EU.
Ab dem Datum der Veröffentlichung können Hersteller die Norm verwenden um nachzuweisen, dass sie die jeweilige EU-Richtlinie korrekt angewendet haben.
Dieses Konzept nennt man „Konformitätsvermutung“. Regeln zur Konformitätsvermutung gibt es in allen CE-Kennzeichnungsrichtlinien. Wie der Begriff andeutet, geht die EU davon aus (oder „vermutet“), dass die Einhaltung der Regeln in der Norm der Einhaltung der rechtlichen Anforderungen entspricht und die Norm somit hilft, die Konformität sicherzustellen.

Trennende Schutzeinrichtungen „müssen ausreichend Abstand zum Gefahrenbereich haben“

Ein Beispiel: Eine der Anforderungen an trennende Schutzeinrichtungen (z. B. Schutzzäune) in Abschnitt 1.4.1 von Anhang I der Maschinenrichtlinie lautet: trennende Schutzeinrichtungen „müssen ausreichend Abstand zum Gefahrenbereich haben“. 
Das ist sehr allgemein formulierte. Es geht nicht daraus hervor, welcher Abstand „ausreichend“ ist. Aber die europäische und internationale Norm EN ISO 13857 spezifiziert das genau. Diese Norm hat die „Konformitätsvermutung“, denn sie ist im Amtsblatt der EU aufgeführt.

Wenn ein Maschinenhersteller daher seine Maschine so konstruiert, dass die Anforderungen an den Sicherheitsabstand nach EN ISO 13857 erfüllt sind, hat er damit auch den entsprechenden Abschnitt der Maschinenrichtlinie eingehalten.

Wenn ein Maschinenhersteller die Konformitätsvermutung in Anspruch nehmen möchte, muss er die Normen, die er angewendet hat, in seiner Konformitätserklärung zum Produkt aufführen (Geben Sie nicht nur die Nummer, sondern auch den Titel und den Ausgabestand der angewendeten Normen an!).

 
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