Kapitel 3.4
Zuhaltung
In diesem Kapitel wird erläutert, warum die richtige Zuhaltung an den Schutztüren von Maschinen unerlässlich ist, um optimale Sicherheit zu erreichen und die Sicherheit der Arbeiter zu gewährleisten. Wenn Maschinen nach dem Öffnen einer trennenden Schutzeinrichtung eine gewisse Zeit zum Anhalten benötigen, sollten elektrische Verriegelungen verwendet werden, die ein Öffnen erst dann zulassen, wenn die Bewegung zum Stillstand gekommen ist.
Mit Einschließgefahr umgehen
Wenn Türen und Tore in der Umzäunung einer Maschinenanlage während des Betriebs verriegelt sind, ergibt sich daraus ein sekundäres Risiko, das leicht übersehen wird.
Dies kann ein erhebliches Risiko für die Person darstellen, die sich um eine Wartung oder eine Störung in der Maschine kümmert und leicht eingeschlossen werden kann. Das ist schon schlimm genug, aber stellen Sie sich vor, ein Kollege draußen würde ihn/sie nicht bemerken und die Maschine neu starten. Dies könnte zu einer sehr gefährlichen Situation führen. In einem solchen Fall ist eine Fluchtentriegelung erforderlich, damit die Person, die sich in der Tür befindet, entkommen kann und die Maschine nicht weiterläuft.
Die Fluchtentriegelung wird durch Drücken einer Taste oder eines Türgriffs an der Innenseite der Tür entsperrt. Sie öffnet sich dann und die Maschine wird sofort gestoppt. Natürlich darf die Fluchtentriegelung nicht von außerhalb des geschützten Bereichs betätigt werden können, um Missbrauch zu verhindern. Von außen kann eine Türverriegelung durch Zurücksetzen des Sicherheitskreises oder durch eine Notentriegelung, die bei den meisten Zuhaltungsschaltern Standard ist, entsperrt werden.
Die Notentriegelung erfolgt durch das gewaltsame Öffnen des Zuhaltungsschalters mit einem Spezialwerkzeug. Natürlich wird dadurch auch die Maschine sofort angehalten.

Wann sollten Fluchtentriegelungen eingebaut werden?
Eine Fluchtentriegelung sollte eingebaut werden, wenn mehrere oder alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die Türen sind mit Zuhaltungsschaltern ausgestattet
- Die Türen könnten sich unbeabsichtigt schließen
- Der Gefahrenbereich ist so groß, dass sich eine oder mehrere Personen darin aufhalten können
- Die Personen im Gefahrenbereich können sich hinter einem großen Schaltschrank, einer Maschine usw. verbergen.
